Gute, alte Biersteuermengenstaffel

Gute, alte Biersteuermengenstaffel

„Mit der Wiederherstellung der ,alten‘ Biersteuermengenstaffel wird einer jahrelangen Forderung des Verbandes Private Brauereien entsprochen und die Kürzung der ermäßigten Biersteuersätze durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 rückgängig gemacht. Die Politik erkennt mit der Wiederherstellung der ,alten‘ Biersteuermengenstaffel die existenzgefährdende Situation der mittelständischen Brauwirtschaft durch die Corona-Pandemie, aber auch die wirtschaftliche und kulturelle Bedeutung des Nahrungsmittels Bier an. Wir begrüßen diesen Schritt daher nachdrücklich, mit dem auch ein weiterer Forderungspunkt aus dem gemeinsamen Offenen Brief von über 300 Brauereien von Februar 2021 erfüllt wird“, so Roland Demleitner, Geschäftsführer Private Brauereien Deutschland.

Konkret wird die Biersteuermengenstaffel in der „alten“ Fassung von 2003 rückwirkend ab 1. Januar 2021 befristet bis zum 31. Dezember 2022 wiedereingeführt und die vor 2003 geltenden Steuersätze des § 2 Abs. 2 BierStG entsprechend wiederhergestellt. Die ermäßigten Biersteuersätze sind wie bisher auf kleine unabhängige Brauereien mit einer Gesamtjahreserzeugung von weniger 200.000 hl Bier beschränkt.

Die auf die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise vorgeschlagene Wiederherstellung der „alten“ Biersteuermengenstaffel auf den Stand vor 2004 führt zu folgenden ermäßigten Steuersätzen:

- bei einer Jahreserzeugung von 5.000 hl und weniger: 50,0% statt aktuell 56,0%,
- bei einer Jahreserzeugung von 10.000 hl: 60,0% statt aktuell 67,2%,
- bei einer Jahreserzeugung von 20.000 hl: 70,0% statt aktuell 78,4% und
- bei einer Jahreserzeugung von 40.000 hl: 75,0% statt aktuell 84,0% des Regelsteuersatzes.

Von den Steuerentlastungen profitieren rund 1.460 der bundesweit 1.520 Brauereien – das sind rund 95 Prozent aller Brauereien in Deutschland. Die Steuerersparnis macht in den beiden betreffenden Jahren einen finanziellen Gesamtumfang in Höhe von ca. 6,9 Mio. Euro aus.

„Auch wenn in immer mehr Regionen Deutschlands die Gastronomie und der Tourismus wieder an Fahrt aufnehmen, bleibt die wirtschaftliche Situation für Deutschlands überwiegend mittelständisch geprägte Bauwirtschaft weiterhin schwierig. Uns freut es daher außerordentlich, dass nun die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen wurden, die Grundbelastung für kleine und mittelständische Brauereien zu senken und so für unternehmerischen Aufwind für unsere vielfältige Braulandschaft zu sorgen“, freut sich Roland Demleitner.

Wenngleich die Wiederherstellung der „alten“ Biersteuermengenstaffel bisher nur auf zwei Jahre befristet ist, wird sich der Verband Private Brauereien selbstverständlich für die dauerhafte Wiederherstellungen einsetzen. Die ermäßigten Biersteuersätze nach § 2 Abs. 2 BierStG dienen dem Strukturerhalt einer mittelständischen Brauwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland und sollen einen Beitrag dazu leisten, die größenbedingten Wettbewerbsnachteile kleiner, unabhängiger Brauereien im Vergleich zu großen Braukonzernen zumindest teilweise auszugleichen. Dieser wirtschaftspolitische Zweck bleibt auch nach dem Jahr 2022 und auch nach einem hoffentlich baldigen Abklingen der Corona-Pandemie, die gerade die überproportional in der Gastronomie und im regionalen Vereins- und Festleben engagierte mittelständische Brauwirtschaft, besonders trifft, gegeben.

www.private-brauereien.de
Foto: Claude Piche by unsplash.com

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