Beschreibung
..., gibt es auch Vorschriften zur Qualität und dem Bierpreis. So sind 1156 aus Augsburg, 1293 aus Nürnberg, 1363 aus München oder 1447 aus Regensburg Bierordnungen überliefert. In der zweiten Hälfte des 15. und im frühen 16. Jahrhundert häufen sich dann regionale Vorschriften zur Preisfestsetzung und Herstellung des Bieres.
So auch in Thüringen, wo der Historiker Michael Kirchschlager, im Februar 1998, auf der Runneburg zu Weißensee, die „Statuta Thaberna“ entdeckte. Eine spätmittelalterliche Wirtshausregel und Gesetze über das Brauen von Bier, aus der Zeit um 1434. In erster Linie ging es zunächst aber, wie so oft, um Macht und Geld. Hier trug der Landgraf Albert von Thüringen dem Marktmeister zu Weißensee wohl auf, zu verhindern, „dass jemand, gleich wessen Lehnsmann oder Tributpflichtiger, im Umkreis einer Meile außerhalb Weißensees Bier verkauft oder ausschenkt, wenn er es nicht für sich gebraut oder in Weißensee erworben hat“. Doch heißt dann aber auch im „Artikel 12“ der Statuta
"Ayn sal auch nicht in die bier weder harcz noch keynerleie andere ungefercke dar zcu nicht thun danne hophin, malcz und wasser."
Denn was die Bierqualität betraf, waren überall im Land Klagen über schlechtes Bier laut geworden. Dabei hatten die Obrigkeiten mit ihren Bierpreisfestlegungen im Wesentlichen selbst zu den Bierverfälschungen beigetragen. Um den Gewinn trotz steigender Rohstoffpreise zu sichern, reagierten viele Brauer mit einer schlechten Bierqualität. So wurden dem Sud alle nur erdenklichen Kräuter, ja sogar drogenähnliche Pflanzen oder Pilze beigemischt. Zur Erreichung einer ansprechenden dunklen Bierfarbe half man sogar mit etwas Ruß oder Ochsenblut nach.
Um jene Missstände wirksam zu unterbinden, erließ im Jahre 1493 Herzog Georg der Reiche von Bayern-Landshut eine Verordnung, die im Jahre 1516 auf dem Landesständetag zu Ingolstadt auf ganz Bayern ausgedehnt wurde. So erließen am Georgitag (23.April) des Jahres 1516 die damals gemeinsam regierenden Herzöge, Wilhelm IV., und sein jüngerer Bruder Ludwig X. eine Neufassung der bayerischen Landesordnung. In jenem umfassenden Rechtswerk war auch eine Verordnung zum Brauen von Bier enthalten. Dabei ging es den Herzögen nicht nur um die Reinhaltung des Bieres. Vielmehr sollte die Brotversorgung der Bevölkerung gesichert werden, wofür der wertvolle Weizen und Roggen allein den Bäckern und nicht mehr den Brauern vorbehalten bleiben sollte. Mit dem bayerischen Reinheitsgebot sollte aber auch sichergestellt werden, dass künftig für das Grundnahrungsmittel Bier nur noch Wasser, Gerstenmalz und Hopfen verwendet werden dürfen. Was zumindest die Zutaten betrifft, hat dieses älteste Lebensmittelgesetz auch heute noch nach über 500 Jahren bundesweit seine Gültigkeit.
Doch bis es zur Durchsetzung des Reinheitsgebotes gekommen war, verstrich vermutlich noch eine gewisse Zeit, was ein Eintrag im Senatsprotokoll der Universität Ingolstadt vom 7. Oktober 1517 beweist. Der Universitätsprofessor und Stadtpfarrer im Münster, Dr. Eck erklärte: „dass der Wein in diesem Jahr sehr teuer und das Bier geradezu ungenießbar sei, sodass niemand es trinken wolle. Man müsse Abhilfe schaffen, wenn man die Universität in Kraft halten wolle“. Der Senat setzte daraufhin sofort eine fünfköpfige Kommission ein, um den Stadtvätern diesen Ernst der Lage zu erörtern: „Die Brauer müssten sich unbedingt mit besseren Stoffen und größeren Mengen versehen, damit nicht die Studenten wegen Mangel an Trunk abwandern müssten“.
Watzdorfer Bier
Das Recht, zu mälzen und zu brauen, war ursprünglich den Städten und Klöstern vorbehalten, wurde aber im ehemals Schwarzburger Gebiet schon bald auch den Adelshöfen auf dem Lande, den Hammerschmieden, einzelnen Mühlen und im 15. – 16. Jahrhundert allmählich den meisten Dorfschaften gewährt.
Es ist überliefert und nicht daran zu zweifeln, dass auch in Watzdorf bereits in jener Zeit Bier gebraut wurde, einmal im freien Siedehof der nach ihm benannten Familie zu Watzdorf, zum anderen in der Mühle des Ortes, die unter anderem um 1411 als jährliche Brauabgabe ein Schwein in´ s Schloss Blankenburg - erst im 17. Jahrhundert wurde die Bezeichnung „GREIFENSTEIN“ üblich - zu liefern hatte.
1489 ging der Siedehof in den Besitz des Amtmanns Heinrich Heise über und gelangte 1503 an die Grafen zu Schwarzburg - Rudolstadt, die ihn als Vorwerk bewirtschafteten. Auch die Gemeinde Watzdorf hat seit der Umwandlung des Gutes zum landesherrschaftlichen Vorwerk im 16. Jahrhundert für den Eigenbedarf gebraut und später eine eigene Schenke unterhalten. Im Jahre 1807 gelangte diese mit Braurecht ausgestattete Gemeindeschenke in Privatbesitz. Der erste Wirt soll übrigens „Der Türke“ genannt worden sein, weil es ihm als wandernden Handwerksgesellen bis nach Konstantinopel geführt haben soll.
Der Wohlgeschmack des Watzdorfer Bieres zog viele Gäste an. Auch die regionale Reiseliteratur des 19. Jahrhunderts rühmte den „vielbesuchten Gasthof“ der übrigens mit einer „vortrefflichen Bierkellerwirtschaft“ am nahen Zechsteinfelsen „Ottenbühl“ verbunden war. Es handelte sich zu dieser Zeit um eine Sommergastwirtschaft inmitten gepflegter Grünanlagen und Blumenbeeten gelegen am „Erfurter Stollen“, einem ehemaligen Erzbergwerk dieser Gegend.
Besitzerin der „Bierbrauerei und Gastwirtschaft“ zu Watzdorf und des Ausflugszieles Ottenbühl war in den 1880er Jahren Frau Pauline Rößler.
Kleine Privatbrauereien waren damals sehr verbreitet. 1881 gab es im Amtsgerichtsbezirk Rudolstadt, zu dem Watzdorf gehörte, 23 Braustätten, welche sich auf 17 der insgesamt 40 Ortschaften verteilten. Thüringen hatte hingegen 900 Braustätten. Bei den dort gebrauten Bieren handelte es sich allerdings zum Großteil um wenig haltbare, also kaum für den überregionalen Verkauf geeignete, leichte Schankbiere. So gewannen noch vor der Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert die Exportbierbrauereien, mit ihren schon industrielleren und nach bayerischer Art auch stärker eingebrauten Bieren, zunehmender an Bedeutung.
Eine solche, bereits mit Dampfkesselanlage ausgestattete Brauerei, gründete im Jahr 1893 Ernst Otto Funke und betrieb sie später unter der Firmenbezeichnung „Watzdorfer Exportbrauerei Funke & Hennrich“. Bis 1913 befand sich die Brauerei in Besitz von E. O. Funke und O.H. Heyden.
Am 19. August 1913 bildete der Konsumverein „Saale“ in Rudolstadt mit Hilfe anderer Finanziers die „Produktionsgesellschaft Thüringen GmbH Rudolstadt“ um die Watzdorfer Brauerei zu erwerben und auszubauen. Initiator dieser Gründung war der schwarzburg – rudolstädtische Landtagsabgeordnete Emil Hartmann, der auch zum 1. Geschäftsführer bestellt wurde.
Das Stammkapital betrug anfangs 30 000 Mark, davon hielt der Konsumverein den Löwenanteil von 25 000 Mark. Es gelang in kurzer Zeit, die mit der Konsumbewegung eng verbundene Brauerei wesentlich zu erweitern. So kamen nun auch Anlagen für die Herstellung alkoholfreier Getränke und sonstiger Brauereiprodukte hinzu.
Der Betrieb war trotz Inflation und Wirtschaftskrise, gerade wegen seines technischen Ausrüstungsgrades, gut vorangekommen. So entwickelte sich der Ausstoß von 4834 hl im Geschäftsjahr 1923/1924, auf stattliche 24751 hl im Geschäftsjahr 1930/1931.
Die politische Entwicklung im Jahr 1933 zwang die nunmehr so bezeichnete „Brauerei Watzdorf G.m.b.H.“, gestützt auf die Konsumvereine Gera und Weimar sowie die Mälzerei Bamberg, eigene Wege zu gehen. Die weitere Arbeit des Betriebes wurde jedoch, wie die der ganzen Konsumbewegung, mehr und mehr erschwert, da politisch nicht gewollt. Zwischen 1933 und 1935 wurde von den Behörden gar ein Treuhänder an die Firmenspitze gesetzt.
Auf Grund der „Anweisung zur Anpassung der verbrauchergenossenschaftlichen Einrichtungen an kriegswirtschaftliche Verhältnisse“ wurde am 23. Juni 1942 das „Gemeinschaftswerk der deutschen Arbeitsfront G.m.b.H.“ in das Vermögen der Brauerei eingewiesen und diese praktisch liquidiert.
Die Neugründung der Konsumgenossenschaft im Kreis Rudolstadt schuf Ende 1945 die Voraussetzung für den Neubeginn der „Konsumbrauerei Watzdorf“
Der Betrieb vergrößerte sich stetig und profitierte wegen seiner Sonderstellung als Konsumgenossenschaftsunternehmen. Von 1951 bis 1970 stieg die Jahresproduktion bereits auf über 100 000 hl. Bemerkenswert sind besonders die Gebinde und der Sortimentsanteil. Von den 1970 hergestellten 85 000 hl Bier wurden allein 40 000 hl nur als Fassbier ausgeliefert. Hinzu kamen noch knapp 16000 hl alkoholfreie Getränke. Zum Vergleich, der Fassbieranteil deutscher Brauereien bewegt sich im Jahr 2010 nur noch zwischen 10% und 25 % vom Gesamtausstoß.
Der Watzdorfer Betrieb war bis zum politischen Umbruch 1989 die bei weitem größte Brauerei im Kreisgebiet. Sie zählte 149 Mitarbeiter und erreichte einschließlich der Limonadenabfüllung einen Jahresausstoß von 185 000 hl.
Zwischen 1991 und 1994 folgten zwei Privatisierungen unter Beteiligung einer oberpfälzischen Brauerfamilie, welche auf Grund
fehlender marktfähiger Konzepte und falscher Strategien nicht erfolgreich verliefen. Die kurz aufeinanderfolgenden Insolvenzen führten zudem weitestgehend zur flächendeckenden Marktverdrängung Watzdorfer Biere.
Mit viel Mut, Engagement und Ausdauer gelang der verbliebenen Mitarbeiterschaft zwischen 1997 und 1998 der grundlegende Neustart. Am 03. September 1998 war es dann soweit. Ein entsprechend der verfügbaren Mittel rekonstruierter und trotzdem hochmoderner Brauereibetrieb nahm, nunmehr in Thüringer Händen und ohne fremde Beteiligungen, die Produktion wieder auf.