Hier ist der Beitrag im Wortlaut:
"Seitens des Handels und eines Großhändlers wird ab sofort ein Mindesthaltbarkeitsdatum beim Wareneingang von neun Monaten anstatt sechs Monaten gefordert. Begründet wird dies damit, das Bier wäre dann frischer beim Kunden. Wie das Bier dadurch frischer werden soll, erschließt sich uns nicht, denn je näher am Abfülldatum, desto frischer ist das Bier.
Letztendlich soll durch diese Forderung nur erreicht werden, daß das Bier für den Endkunden anscheinend frisch ist, da ja noch z.B. 3 Monate MHD drauf sind und das Bier somit länger im Regal stehen kann. Der Kunde soll also "altes" Bier kaufen und glauben es sei noch frisch.
Wir haben uns gegen diese bewusste Täuschung des Kunden entschieden und uns wurde klar gesagt, daß wir mit größter Wahrscheinlichkeit entsprechend ausgelistet werden, wenn wir so ignorant wären.
Ein weiterer Punkt ist, daß wir als Produzent dem Handel auch noch abgelaufene Ware zurücknehmen und erstatten sollen. Dies empfinden wir als eine Frechheit sondergleichen. Jeder muß sein unternehmerisches Risiko selbst tragen!
Bevor wir also unsere Kunden täuschen müssen und uns auch noch das alleinige Risiko der gesamten Verkaufskette tragen sollen, lassen wir es lieber ganz. Dieser Schritt tut uns wirklich sehr weh, aber was muß, das muß. Wer also in seinem Stammgeschäft unsere Produkte nicht mehr findet, darf Sie gerne im Online Shop bei uns bestellen.
Garantiert frischer!
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Foto: (c) Hopfenstopfer Thomas Wachno
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