Paulaner gegen Karlsberg

Paulaner gegen Karlsberg

Paulaner kämpft gegen alle Cola-Mischgetränke, deren Aufmachung farblich dem Spezi ähneln. So auch gegen die Brauerlimo aus der saarländischen Brauerei Karlsberg. Möglich ist dies, weil die »Spezi-Fünf-Farben-Welle« markenrechtlich geschützt ist.

Ausgehandelt wurde der Rechtsstreit vor der 33. Zivilkammer des Landgerichts München I. Die Richterin hat nun der Paulaner Brauerei Recht gegeben. Karlsberg darf die „konkrete farbliche Produktaufmachung“ seiner Brauerlimo in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr nutzen. 

Die Sicht von Paulaner

Die Karlberg Brauerei produziere, so argumentierte die Münchner Paulaner Brauerei, ihre Cola-Orangen-Limonade ebenfalls in einer Aufmachung mit fünf Farben im Wellendesign. Diese Aufmachungen übernähmen die wesentlichen Zeichenbestandteile der Marke von Paulaner. Gerade vor dem Hintergrund, dass Verbraucher sich an Produktfarben orientierten, bestehe daher die Gefahr von Verwechslungen mit der Marke der Klägerin.

Die Sicht von Karlberg

Die Karlsberg Brauerei war dagegen der Meinung, dass viele Biermischgetränke eine »farbenfrohe Aufmachung« hätten und die gewählte Farbkombination nur dekorativer Hintergrund sei und von Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht als Herkunftshinweis gedeutet werde. Zudem weise die Aufmachung ihrer Flaschen und Dosen erhebliche Unterschiede zu der Aufmachung der Flaschen und Dosen von Spezi auf. Darüber hinaus trete die von ihr verwendete Farbkombination angesichts der zugleich verwendeten Karlsberg-Marken deutlich in den Hintergrund.

Die Sicht der Zivilkammer

Das Gericht folgte der Argumentation von Paulaner. Die Verbrauer:innen würden laut Urteilsbegründung, die beanstandete farbliche Gestaltung, sowohl in Dosen- als auch in Flaschenform aufgrund der besonderen, ins Auge springenden farblichen Gestaltung auch als Herkunftshinweis aufgefassen.

„Eine solche flächige Nutzung einer Farbkombination wird gerade nicht mehr als reiner Hintergrund oder als dekoratives Element verstanden, sondern vermittelt dem Verkehr den Eindruck einer eigenständigen Bedeutung als Kennzeichnungselement. Bestärkt wird dieses Verständnis zusätzlich durch den Umstand, dass die Beklagte ihre Cola-Misch-Produkte umfassend mit den hier beanstandeten Farben bewirbt. So verwendet die Beklagte die beanstandeten Aufmachungen durchgehend auf den Waren selbst, den weiteren Verpackungen sowie auf großflächigen Werbeanzeigen.“, so die Kammer.

Mal ehrlich: Würdest du die beiden Produkte verwechseln? 

 

Quelle: Landgericht München I, Pressestelle
Flaschenfotos: © Paulaner Brauerei, Karlsberg Brauerei

Kommentare

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muschke2001 • vor 1 Tag
Sind das bei Karlsberg nicht nur Streifen und keine Wellen? Es gibt bestimmt wichtigeres.
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SwoBier86 • vor 1 Tag
Also ich würde auch den Unterschied erkennen zwischen den beiden Marken und finde die ganze Sache auch ziemlich albern. Ist so eine ähnliche Sache wie mit dem Unertl Streit. Völlig unnötiges Drama auf RTL 2 Doku Soap Niveau.
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hauckke • vor 19 Stunden
Gibt es denn bei irgend einem anderen Produkt von Karlsberg diese Farbgebung? Zufall, dass es bei diesem Produkt so ist? Kann mir niemand weismachen, dass diese Anlehnung nicht beabsichtigt ist.
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hauckke • vor 10 Stunden
@SwoBier86: Dein Kommentar suggeriert auf jeden Fall, dass das Verhalten von Paulaner albern ist und unnötig. Ich selbst finde es eher albern, dass hier die meisten Partei für Karlsberg zu ergreifen scheinen, dabei sind sie 'der Täter'. Es geht hier nicht einfach um Verwechslung, es geht darum, dass man sich bewusst an einem erfolgreichen Produkt anlehnt und sich in dessem Fahrwasser ein Stück des Erfolges abschneiden möchte.
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SwoBier86 • vor 10 Stunden
@hauckke achso verstehe danke für die schnelle Antwort! Nein das war Eher von mir neutral gemeint gewesen das ich das allgemein albern finde auf beiden Seiten. Aber vielleicht hab ich das falsch rüber gebracht oder es lag ein Missverständnis vor. Aber tatsächlich könntest Du mit deinen Kommentar durchaus recht haben und für mich kommt das schon plausibel rüber. Hoffe das jetzt alle Unklarheit beseitigt wurden.
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Bier versus Maggi • vor 1 Tag
Auch wenn ich aus dem "Karlsberg-Land" komme und deswegen etwas parteiisch bin, kannich nur sagen wer die Brauerlimo mit Spezi aufgrund des Designs verwechselt der verwechselt auch Bier mit Wasser. Lächerlich der ganze Vorgang!
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beerguard • vor 1 Tag
Tja, da gibt es so manche Urteile (und Klagen), die einen am gesunden Menschenverstand zweifeln lassen. Klar wird jeder Markt inzwischen enger und ja man sollte sich auch im Vorfeld der Produktgestaltung den Mitbewerber anschauen um mögliche „Verwechslungen“ zu vermeiden aber wenn man heute als Hersteller denkt Kunden greifen nur wegen „bekannter“ Farbgebungen ins Regal, der war selbst wohl schon lange nicht mehr persönlich Einkaufen. Wer diese beiden Flaschen verwechselt sollt - wenn er nur nach Optik und nicht nach Geschmack kauft - im Getränkemarkt auf jeden Fall einen Blindenhund dabei haben (würde ich den Richtern übrigens auch empfehlen).
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hauckke • vor 1 Tag
Jetzt mal ganz ehrlich, Zufall ist es jetzt ja auch nicht gerade, dass ausgerechnet diese Farben gewählt wurden von Karlsberg. Eine Anlehlung ist unverkennbar. Ist es denn die feine Art, wenn eine andere Brauerei (oder Getränkehersteller) von den geleisteten Marketinginvestionionen von Mitbewerbern profitiert?
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SwoBier86 • vor 12 Stunden
Schwer zu sagen, da man den Leuten nicht ln den Kopf reingucken oder Gedanken lesen kann was die wahren Absichten dahinter sind. Aber von großen und ganzen könnte da theoretisch was dran sein.
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metalbastardste • vor 1 Tag
🤔Und schon ist "Paulaner" negativ im Hinterkopf🧠 gespeichert, direkt neben "Tesla ".🫡
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adriobeer • vor 1 Tag
Das ist echt nicht die feine Art. Bei ner 1:1 Kopie ok, aber wen die regelmäßig verklagen ist echt ein Witz… Als Alternativr empfehle ich immer das Flötzinger Spezi. Das kann als einziges mithalten vom Geschmack
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Reisebier • vor 1 Tag
Das original Spezi kommt eh von Riegele
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hml0301 • vor 1 Tag
Gegen wenn klagt Paulaner als nächstes? Nen Regenbogen 🌈? Lächerlich!
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Jean Kleinschmidt • vor 1 Tag
...wer diese Aufmachung verwechselt, tankt wahrscheinlich auch immer den verkehrten Kraftstoff...; aber das die Gerichtsbarkeit (mit unseren Steuergeldern finanziert) derart überflüssigen Blödsinn verhandelt, grenzt wieder einmal mehr an deutsches Schildbürgertum 🥴
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Ralph D. • vor 13 Stunden
Wo kein Kläger, da ist auch kein Richter! Wenn Paulaner den Rechtsweg sucht und das juristisch begründet , dann können die Gerichte in der Regel nicht anders.
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Uri Mutz • vor 1 Tag
Dieser Streit kann einem Bierliebhaber egal sein.
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K Beer • vor 1 Tag
Einfach beim Bier bleiben
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Hopf69 • vor 1 Tag
Na, wer diese Flaschen verwechselt, der hätte auch nicht den Getränkeshop oder den Einkaufsmarkt gefunden 😄 Sehr albern das Ganze.
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