Beschreibung
Am 23. April 1516 erließ Herzog Wilhelm IV. von Bayern auf dem Landständetag zu Ingolstadt mit diesem Dekret die älteste heute noch gültige lebensmittelrechtliche Vorschrift der Welt. Das „Reinheitsgebot“ bildet die Grundlage für die Weltgeltung des bayerischen Bieres. Schon im 18. Jahrhundert bezeichnete der Staatsrechtler Freiherr von Kreittmayr Bier deshalb als „das fünfte Element Bayerns“. Heute wie vor mehr als 375 Jahren brauen Hacklberger Bierbrauer ihr wohlschmeckendes und bekömmliches Bier aus Wasser, Qualitätsbraugerste und gehaltvollem Hopfen. Dieser großen Tradition sehen sich die Hacklberger verpflichtet. Die vielen Umbaumaßnahmen und erfolgreichen Bemühungen zur Qualitätsverbesserung auf dem Hintergrund des Reinheitsgebotes geben davon Zeugnis.