Bis heute wird dieses exklusive Pils nach der strengen „Heidelberger Bierordnung“ gebraut – 1603 von Kurfürst Friedrich IV. von der Pfalz erlassen, ist diese sogar noch strenger als das Reinheitsgebot. Die spezielle Rezeptur, ein besonders schonendes Brauverfahren und die ausgewählten Rohstoffe garantieren seinen einmaligen feinherb-frischen Geschmack.